DAS ZENTRALE NENNSYSTEM - ZNS

 Allgemeines zur Nennung Einzahlung Ausfüllen des Nenn-Zahlscheins


Zur Teilnahme an Distanzritten ist folgendes nötig:

1. Mitgliedschaft bei einem Reitverein.

2. Für alle Bewerbe, ausser Einsteiger-Bewerbe (nur Kurzstrecken, genauere Erklärung folgt!): Turnierpferderegistrierung.

Falls das Pferd nicht ohnehin schon registriert ist: Formular beim Verein anfordern (falls dieser keines hat, beim Landesfachverband), ausgefüllt und mit Vereinsstempel versehen an den LFV zurück.
Kosten: siehe www.fena.at - Sport - Turniere - Allgemeine Bestimmungen - Gebührenordnung.
Die Pferdegebühr wird per Nachnahme mit dem Empfang des Pferdepasses bezahlt. Wenn das Pferd im Vorjahr bereits gemeldet war, wird zeitgerecht automatisch ein Zahlschein zugesandt.
3. Für alle Ritte ab 50 km: Distanz-Startkarte, für kürzere Ritte: Reiterpaß!
Sofern nicht bereits eine gültige Reitlizenz vorhanden ist! Formular beim LFV anfordern.
Kosten: siehe FENA-Website (siehe oben). Voraussetzung für die Startkarte ist der Reiterpaß oder das Western-Zertifikat!
Die Formalitäten können insgesamt bis zu einem Monat dauern, daher bei Neuanmeldungen bitte rechtzeitig damit anfangen.

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Nun zur Nennung selbst:

Nennschluß ist 4 Wochen vor dem Turnier! Und zwar immer am Montag (wenn Feiertag, dann am Dienstag). Es besteht auch die Möglichkeit, über das Internet zu nennen (www.fena.at), in diesem Fall ist der Nennschluß 3 Wochen vor dem Turnier. Nennungen (= Zahlscheine), deren Bankdatum nach dem Nennschluß ist, werden als Nachnennung akzeptiert. Es kann auch beim Veranstalter nachgenannt werden.

Nachnenngebühren werden direkt am Turnier verrechnet, u.zw. nur dann, wenn es nicht möglich ist, die Nennung eines anderen Reiters, der nicht am Start war, zu übernehmen, d.h. mehr Nachnennungen als Nicht-Starter vorhanden sind. Bei einer Nachnennung wird vom Veranstalter eine Nachnenngebühr von Euro 36,00 eingehoben! (Davon erhält die Hälfte der BFV, der Rest bleibt dem Veranstalter).

Die Ausschreibung ist sowohl in der PFERDE REVUE, auf www.fena.at als auch auf dieser Homepage zu finden (Seite Termine).

ACHTUNG: in Zweifelsfällen sind IMMER Veröffentlichung in der Pferderevue bzw. auf www.fena.at maßgeblich!!!

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Einzuzahlen ist:

Nenngeld Euro 16,00 (wenn das Turnier als zwei- oder mehrtägig ausgeschrieben ist, dann Euro 25,00 - ist aber bei Distanzritten nur bei CEI der Fall).

Akontozahlung für Stand oder Box, wenn benötigt. Kosten lt. Ausschreibung. Die Box kann bis 10 Tage vor Turnierbeginn schriftlich beim Veranstalter storniert werden. Die Rückzahlung des Akontos erfolgt nur am Turnierort!

Die folgenden Gebühren sind erst beim Veranstalter zu zahlen:

Das Startgeld für nationale Distanzritte beträgt Euro 0,75 pro km, für internationale lt. Ausschreibung.

Boxengebühren: max. Pauschale für bis zu 3 Tage Euro 90,00.
Platzgebühr für Pferde, die in Fahrzeugen oder Paddocks übernachten: max. Euro 25,00.

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Auf dem Nennzahlschein ist auszufüllen:

1. Turnierdatum, -nummer, -ort
2. Name und Kopfnummer des Pferdes
3. Nummer des Bewerbes lt. Ausschreibung (ev. auch Länge, z.B. 60 km)
4. Stall: ab welchem Tag dieser reserviert sein soll, Stand oder Box
5. Falls ein Blankozahlschein benutzt wird (oder der eines anderen Reiters): Name und Mitgliedsnummer des Reiters.

Bitte alles genau ausfüllen, da unvollständige Nennungen nicht angenommen werden!

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